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Das SteuerbürokratieabbaugesetzSteuernews

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Zum 1.1.2009 ist das Steuerbürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Ausbau der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Dokumente im unternehmerischen Bereich beschleunigen.

Einkommensteuer:
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre (WJ = KJ = Jahr 2011) müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem ähnlich sicheren Verfahren versehen elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Lohnsteuer-Anmeldungen:
Der Schwellenwert für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wurde für Meldezeiträume ab 2009 von 800 € auf 1.000 € angehoben. Monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen müssen künftig erst ab einem Wert von 4.000 € (bis 2008: 3.000 €) abgegeben werden.

Riester-Sparverträge:
Der Sonderausgabenabzug wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige zuvor, spätestens bis zum Ablauf des zweiten auf das Beitragsjahr folgenden Jahres, den Anbieter ermächtigt hat, der Finanzverwaltung alle erforderlichen Daten unter Angabe der Identifikationsnummer zu übermitteln.

Körperschaftsteuer:
Körperschaftsteuererklärungen sowie die Erklärungen zur gesonderten Feststellung, insbesondere für das steuerliche Einlagekonto, müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre) elektronisch abgegeben werden. Darüber hinaus werden Körperschaftsteuerguthaben bis 1.000 € in einer Summe anstatt ratierlich ausgezahlt (frühestmöglicher Auszahlungsstichtag = 30.9.2008)

Gewerbesteuer:
Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags sowie die Zerlegungserklärung sind für Erhebungszeiträume ab 2011 elektronisch abzugeben.

Umsatzsteuer:
Bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8-28 UStG kann künftig auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet werden. Ebenso braucht keine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) bei Übermittlung der Rechnungen über elektronischen Datenaustausch (EDI) mehr erstellt werden. Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden die Schwellenwerte hinaufgesetzt (vierteljährlich 1.000 €, monatlich 7.500 €).

Stand: 08. Januar 2009

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