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Umsatzsteuersätze werden überprüftSteuernews

Umsatzsteuersätze werden überprüft

Lebensmitteleinkauf Umsatzsteuer

Rechnungshof:

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Ende Juni veröffentlichten Bericht die Bundesregierung aufgefordert, die ermäßigten Steuersätze bei der Umsatzsteuer grundlegend zu überarbeiten. Die ermäßigten Sätze wurden 1968 aus sozial-, kultur-, agrar- und verkehrspolitischen Motiven eingeführt, welche heute nur noch bedingt zutreffend seien. Der Bundesrechnungshof weist auf erhebliche Abgrenzungsprobleme hin – so würde Trockenmoos zum regulären Steuersatz, frisches Moos zum ermäßigten Steuersatz besteuert usw. – und listet u.a. Fälle auf, in denen der ermäßigte Steuersatz sogar gegen Europarecht verstoße. Der Bundesrechnungshof hat allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes die Möglichkeit für eine generelle Senkung des Umsatzsteuersatzes schaffen würde.

Bundesregierung:

Der jüngste Rechnungshof-Bericht spielt der Bundesregierung in dem Bestreben nach höheren Steuereinnahmen in die Hände. Denn im Rahmen des jüngst beschlossenen Sanierungs- und Sparpakets wurde bereits über eine Überarbeitung der gesenkten Umsatzsteuersätze debattiert.

Generelle Senkung des Umsatzsteuersatzes unwahrscheinlich:

Auf die Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze hatte sich Schwarz-Gelb auch schon im Koalitionsvertrag verständigt. Mit einer generellen Senkung des Umsatzsteuersatzes – so wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen – rechnet aber niemand. Eine umfassende MwSt-Reform soll nach der Sommerpause erfolgen.

Steuerrabatt für Hotels:

Der zum 1.1.2010 eingeführte ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen steht damit ein weiteres Mal zur Diskussion. Nicht angetastet werden soll hingegen der ermäßigte Steuersatz für Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen.

Stand: 12. Juli 2010

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